Windows 10 – funktionierender Datenschutz oder doch eine Abhörmaschine? 

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Der multinationale Hard- und Softwarehersteller Microsoft veröffentlichte Ende Juli 2015 sein neues Computerbetriebssystem Windows 10. Viel hatte sich der Konzern aus Redmond (USA) vorgenommen: Ähnlich wie bei den letzten Apple Betriebssystemen wird auch Windows 10 (für ein Jahr) kostenlos zum Update angeboten. Auch wurde die Bedienoberfläche verbessert – diese erfuhr unter Windows 8 mit den unübersichtlichen Kacheln und Fenstern immer wieder heftiger Kritik. Letztendlich kehrt mit dieser Version das bekannte Windows-Startmenü wieder zurück. All diese Fakten klingen grundsätzlich erst einmal positiv. Doch schon jetzt werden kritische Stimmen im Bezug auf den Datenschutz laut.

Wie sicher ist Windows 10?

Ausgangspunkt der Kritik

Microsoft spendiert Windows 10 nicht nur neue optische Verbesserungen, es werden auch weitere neue Funktionen implementiert. Die erhobene Kritik beginnt jedoch bereits beim Installationsprozess: Klickt man während der Installation und beim Einrichten überall auf „Übernehmen“ oder „Expresseinstellungen verwenden“, räumt man Windows 10 sehr weitreichende Rechte zur Übertragung von Benutzerdaten an Microsoft ein. Welche Daten hierbei erhoben und übermittelt werden, ist ausführlich und schon erschreckend transparent in der Datenschutzbestimmung des Unternehmens dokumentiert. Zusammenfassend lässt sich konstatieren: Alle personenbezogen Daten, die Benutzer preisgeben, werden von Microsoft auch für eine „Verbesserung und Personalisierung Ihrer Erfahrung“ eingesetzt. Personalisierung von Erfahrungen klingt sehr abstrakt – gemeint ist damit allerdings „der angezeigten Werbung mehr Relevanz zu verleihen“.

Siri 2.0 – die digitale Sprachassistentin „Cortana“

Ein erster Lösungsansatz gegen diese Datensammelwut wäre sicherlich eine radikale Untersagung der Datenübertragung an Microsoft  während des Installationsvorgangs. Doch dieser Schritt in Richtung Datensicherheit, ist auch ein Schritt zurück in puncto Komfort. So benötigt die digitale Sprachassistentin „Cortana“ (vergleichbar mit „Siri“ von Apple) Zugriff auf Eigennamen und Adressen aus den eigenen Adressbuch, um diese verarbeiten und nach ihnen suchen zu können. Ebenso werden Hinweise auf Verkehrsstatus und Verspätungen im Zugverkehr erst möglich, wenn die digitale Sprachassistentin weiß, wo sich der Anwender befindet und wohin er vermutlich aufbrechen wird. Auch hier können die Daten, welche Cortana sammeln und verarbeiten darf, im sog. Cortana-Notizbuch eingetragen werden.

Kritik an Windows 10

Diese Datensammelwut von Windows 10 steht schon nach dieser kurzen Zeit seit Veröffentlichung zunehmend in der Kritik. Nun schaltet sich auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ein. Diese findet klare Worte für das neue Betriebssystem: „Wer die Datenschutzbestimmungen von Microsoft akzeptiere, hole sich eine „Abhörmaschine“ ins Haus.“ Die Verbraucherschützer aus Rheinland-Pfalz problematisieren zurecht nicht nur die Erhebung und Weitergabe der persönlichen Daten, sondern deren zielgerichtete Vermarktung. Christian Gollner (Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) spricht von Nutzern digitaler Geräte, die „immer mehr selbst zu einer Ware, die vermarktet wird“ verkommen.

Die folgenden drei Auszüge aus den Allgemeinen Geschäftsbedienungen von Windows 10 verdeutlicht diese Kritik nochmals sehr plastisch.

(1) So dürfen alle eingegebenen Daten (nicht nur über Tastatur) von Microsoft gespeichert und ausgewertet werden.

(2) Auch können VOIP-Telefonate mitgeschnitten und inhaltlich (nicht nur zur Qualität) ausgewertet werden.

(3) Genauso werden der aktuelle und die ehemaligen Standorte des Rechners gespeichert und von Microsoft ausgewertet.

Folglich bestehen ernstzunehmende und begründete Argumente, sich die Datenschutzbestimmungen von Microsoft in diesem Falle vor einer Installation anzusehen und auch möglicherweise mit einem Update zu warten.

Lassen Sie sich schlussendlich nicht von den optischen Veränderungen in Windows 10 blenden, sondern beschäftigen Sie sich mit diesen Kritikpunkten – denn es geht um Ihre persönlichen Daten, die es zu schützen gilt – denn „Wer sich nicht bewegt, spürt auch seine Fesseln nicht“.

 

Für weitere Lektüre zu dieser Thematik:

(1) Gerd Billen (Staatssekretär im Bundesjustizministerium) warnt in der Wirtschaftswoche vor Windows 10.

(2) Ebenfalls Kritik aus der Schweiz – hier könnte Windows 10 ein Verbot drohen.

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Bildquelle

Pixabay (CCO Public Domain)

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Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

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