3 spannende Themen der Sommerakademie 2016

1 min.

Zur diesjährigen Sommerakademie des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) am 19.09.2016 in Kiel nahmen auch die Mitarbeiter unserer Kanzlei teil. Bei spannenden Vorträgen von Experten im Bereich des Datenschutzrechts und der IT wurden wichtige Werkzeuge für einen besseren Datenschutz vorgestellt.
Einige Lehren konnten daraus gezogen werden…

1. Mangelnder Datenschutz kann lebensbedrohlich sein

Zumindest für die tierischen Nutzer dieser Wolf-App mag dies zutreffen. Was auf dem Flyer karikiert wird, trifft jedoch im Kern noch auf einen Großteil der App-Nutzer zu. Viele Nutzer installieren kostenlose Anwendungen, ohne zuvor überhaupt die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und geben somit eine Vielzahl von Informationen Preis, die im Falle eines Hacks großen Schaden anrichten könnten. Kostenlos bedeutet nahezu durchgehend den Verkauf personenbezogener Daten.

sak2016-2

2. Datenschutz als Zombiewissenschaft

Weiterhin stellen die Experten fest, dass Datenschutz noch immer als Wachstumshindernis in der Wirtschaft und Politik wahrgenommen wird. Daher war der Datenschutz immer wieder totgeglaubt und kehrte doch erneut zurück. Eine wahre Zombiewissenschaft. Daher fordern die Experten auch zu einem Umdenken auf. Datenschutz soll nicht mehr nur noch schwarz oder weiß wahrgenommen und gehandhabt werden, vielmehr müssen Unternehmen den Mehrwert des Datenschutzes erkennen und ihn wirtschaftlich nutzen. Ein guter Datenschutz kann ein ebenso wertvolles Aushängeschild eines Unternehmens sein, wie das Gütesiegel „Made in Germany“.

3. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung

Positiv in der Entwicklung des Datenschutzes lässt sich jedoch feststellen, dass die Menschen den Datenschutz immer mehr wahrnehmen und das Interesse hieran fortdauernd steigt. Gerade in Zeiten von Facebook und WhatsApp rückt das Thema auch stärker in den Vordergrund, da der Anteil der Betroffenen in diesem Bereich besonders hoch ist.

Angesichts der Neuerungen durch die EU-DSGVO ist es auch zwingend notwendig, dass die Unternehmen ihr Bewusstsein steigern, denn zum 25.05.2018 müssen sie die neuen Vorgaben umsetzen, da sie andernfalls mit empfindlichen Strafen rechnen müssen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Fachvorträgen erhalten Sie hier.

__

Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

Kommentieren Sie diesen Beitrag!

Die Daten werden nur dafür verarbeitet, die Kommentarfunktion des Blogs zu ermöglichen.
Soweit Sie mir eine persönliche Nachricht schreiben wollen, nutzen Sie bitte die Seite Kontakt.
Im Übrigen gelten meine Datenschutzhinweise.