„Flipboard 2.0“ im Praxistest

6 min.

FlipBoard-LogoKennen Sie „Flipboard“?

Flipboard ist eine beliebte Nachrichten-App für Smartphones und Tablett-PC, wie z. B. das iPad. In der Nutzerwertung liegt sie bei 4,5 von 5 Punkten bei iTunes.

Was die App so beliebt macht, ist der Umstand, dass der Nutzer individuell Themen auswählen kann. Flipboard stellt ihm dann, einer Illustrierten gleich, ein Onlinemagazin zu diesen Themen zusammen. Neben allgemeinen Themen kann man sich auch die Nachrichten aufbereiten lassen, die von einer bestimmten Person oder Institution veröffentlicht werden. Dabei bedient es sich Inhalte speziell aus Twitter, Facebook und anderen sozialen Mediendiensten. Der Nutzer kann dann bequem durch die einzelnen Artikel blättern und sich über seine Themen informieren. Die Aufbereitung der einzelnen Artikel in einem virtuellen Magazin ist so gut gelungen, dass man in der Tat das Gefühl eines gelungenen eMagazins hat. Es macht einfach einen enormen Spaß, sich durch die einzelnen Seiten zu blättern und ist weit aus spannender als die klassischen Ansichten von Twitter oder Facebook. Nicht unverdient wurde Flipboard zur App des Jahres 2010 für das iPad gekürt – zumal sie kostenfrei in den Appstores erhältlich ist.

Seit dem 27.03.2013 ist die aktuelle Version 2.0 erhältlich. Mit der neuen Version steigt der Grad der Individualisierungsmöglichkeiten. Flipboards neue Funktionalitäten werden auf einem hübschen Filmstreifen auf YouTube durch den Unternehmensgründer Mike McCue persönlich vorgestellt.

Kann ich Flipboard aus datenschutzgründen unbedenklich nutzen?

Natürlich lernt Flipboard bei der Nutzung Ihre Lieblingsthemen kennen. Nur so ist es ihm möglich, ein für Sie passendes Onlinemagazin zusammenzustellen. Folgen Sie die Veröffentlichung konkreter Personen oder Institutionen, kennt Flipboard am Ende natürlich auch diese.

Grundsätzlich halte ich dies auch noch für unbedenklich, da diese Informationen zunächst aus Sicht von Flipboard einer beliebigen Person zugeordnet ist. Bedenklich wird es, wenn Sie Flipboard die Möglichkeit einräumen, verschiedene Informationen über Sie verknüpfen zu dürfen. Denn dann verlieren Sie schnell die Übersicht über die Informationen und Daten, die Sie Flipboard konkret zur Verfügung stellen.

Das geschieht regelmäßig bereits bei der Erstellung eines Nutzerkontos. Man sollte sich bewusst sein, dass allein schon bei der Erstellung eines Nutzerkontos Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt, wie z. B. das zunächst unbegrenzte Speichern derselben.

Des Weiteren können Flipboard dabei weitere Informationen mitgeteilt werden, die auf der einen Seite die Funktionalität der Applikation erweitern, auf der anderen Seite aber auch Flipboard ein Mehr an Auswertungsmöglichkeiten bietet. Eine Funktionserweiterung wäre z. B. die Möglichkeit, ein und dasselbe Onlinemagazin auf diverse Smartgeräte (wie iPhone, iPad und dergleichen) synchron zur Verfügung zu haben. Im Gegenzug weiß natürlich Flipboard, dass Sie z. B.  über eben diese Geräte verfügen.

An dieser Stelle fängt die Eigenverantwortung des Nutzers für seine persönlichen Daten an: Wenn Sie Flipboard nur auf einem Gerät nutzen, also erst gar nicht diese spezielle Funktion nutzen würden, so behalten Sie Ihre Daten doch für sich! Nutzen Sie die Social-Media-PlugIns am besten gar nicht. Wollen Sie Inhalte teilen, so wechseln Sie lieber direkt in das jeweilige soziale Netzwerk und informieren Sie andere Personen dort direkt. Sie sollten versuchen, jegliche Verknüpfung vom einen Dienst (z. B. Flipboard) zum anderen Dienst (z. B. Facebook) vermeiden. Denn sonst wissen an Ende beide Dienste alles über Sie (sowohl die Informationen, die Sie an Facebook gesendet und die Informationen, die Sie gegenüber Flipboard mitgeteilt haben)!

Was ist neu an 2.0?

Mit der neuen Version ist es nunmehr möglich, einzelne Artikel konkret zu markieren, die dann wiederum in eine Art von virtuellen Favoriten-Illustrierten aufbereitet dem Nutzer zur Verfügung gestellt wird. Man kann somit seine eigene Illustrierte zu seinem Lieblingsthema zusammenstellen.

Vorsicht: In der Grundeinstellung sind diese virtuellen Illustrierten öffentlich! In den Einstellungen lässt sich jedoch bestimmen, dass allein nur Sie Zugriff hierauf haben. Wenn Sie nicht gerade mit einer anderen Person vereinbart haben, dass diesez. B. Ihr Favoritenmagazin ebenfalls lesen darf, bzw. Sie die Funktion nur dafür nutzen wollen, Artikel und Beiträge später lesen zu wollen, sollten Sie unbedingt von dieser Einstellungsoption Gebrauch machen.

Es ist aber auch möglich, Ihr Favoritenmagazin oder einzelne Artikel nachträglich auch mit anderen Personen via E-Mail oder über soziale Netzwerke zu teilen, so dass eine grundsätzliche Freigabe (sprich „Veröffentlichung“!) standardmäßig unterbunden werden sollte.

Eigentlich gibt es nur einen Grund, ein solches selbst zusammengestelltes Magazin zu veröffentlichen: Aus PR-Zwecken. So könnten Sie ein solches selbst zusammen gestelltes Magazin als Marketingmittel unter eigenem Namen veröffentlichen und z. B. einen weiteren Kanal zur Verbreitung Ihrer Fachartikel aus Ihrem Blog öffnen.

Mit einem Browser-Lesezeichen können Sie nun auch direkt Artikel von Webseiten in Ihrem Favoritenmagazin speichern.

Für die Nutzung eben dieser Funktionen, ist es dann schon zwingend nötig, ein Nutzerkonto anzulegen. Ein weiterer Vorteil ist dann natürlich auch der, dass Sie auf diese eigens erstellten Magazine von allen Geräten aus Zugriff haben, auf dem die App installiert ist.

Allgemeine datenschutzrechtlich Hinweise bei der Erstellung eines Nutzerkontos

Unabhänig vom konkreten Dienst sollten Sie bei der Erstellung eines Nutzerkontos darauf achten, möglichst wenige persönliche Daten von sich preiszugeben. In der Regel benötigen Sie einen Benutzernamen und/oder E-Mail Adresse und ein Passwort.

Bei der E-Mail Adresse gilt: Wenn Sie alles richtig machen wollen, dann sollten Sie für jeden Dienst/für jedes Nutzerkonto eine eigene E-Mail-Adresse nehmen. Für die meisten Menschen ist dieses Vorgehen unverhältnismäßig, da sie schnell überfordert sind, wenn sie mit entsprechend vielen E-Mail-Adressen hantieren müssen, wenn Sie das Internet nutzen.

Sie sollten jedoch ein Mindestmaß an Datenschutz einhalten, indem Sie zumindest eine spezielle E-Mail-Adresse anlegen, die sie ausschließlich für solche Zwecke, wie z. B. die Erstellung eines Nutzerkontos oder die Anforderung von Newsletter, verwenden. Dabei sollten Sie in dieser E-Mail-Adresse selbst wiederum nicht Ihren Namen, Vorlieben oder Ihr Geburtsdatum verwenden. Eine solche E-Mail-Adresse könnte z. B. lauten: email hidden; JavaScript is required.

Bei der Wahl des Benutzernamens können Sie Bestandteile dieser E-Mail-Adresse wählen, z. B.: 2348uhdnv.

Diese Vorgehensweise lässt weniger Rückschlüsse auf Sie zu, als wenn Sie z. B. eine E-Mail-Adresse: email hidden; JavaScript is required verwenden.

Beim Passwort wählen Sie eines, dass Sie möglichst nur für diesen Dienst verwenden. Tipp: Verwenden Sie Ihr Lieblingspasswort und ergänzen Sie es mit Bestandteile des Dienstes selbst (z. B. mit den ersten 4 Buchstaben „Flip“).

Wie geht Flipboard mit meinen Daten um?

Bei der Erstellung eines Nutzerkontos weißt uns Flipboard auf seine Datenschutzrichtlinie hin, die wir uns nun näher anschauen:

Zunächst wird in der Datenschutzrichtline von Flipboard aufgelistet, welche Daten bei der Nutzung von Flipboard (nicht allein bei der Nutzung einzelner Funktionalitäten) erhoben werden. Das sind natürlich die Anmeldedaten, die Benutzer-IDs und Geräte-IDs, IP-Adresse, Informationen zur Verwendung des Dienstes (Informationen über das Nutzerverhalten, wie z. B. welche Inhalte angesehen werden, nach welchen Inhalten gesucht werden etc.) und Informationen über Ihre sozialen Netzwerkdienste. Insbesondere diese Informationen lässt eine Verknüpfung Ihrer Informationen zu, die Sie bei Flipboard und jeweils die Informationen, die Sie beim jeweiligen sozialen Netzwerkdienst, wie Twitter oder Facebook hinterlegt haben.

Anschließend verrät uns Flipboard, was es mit unseren Daten macht: So werden unsere Daten u. a. auch für die Entwicklung neuer Angebote und Erweiterung und Personalisierung der Inhalte auf Flipboard, einschließlich Werbung verwendet. Es will darüber hinaus Marketing- und Werbematerialien ’nahebringen‘, was wohl nichts anderes heißt, dass unsere E-Mail-Adresse für Spam missbraucht werden soll. Immerhin sollen wir die Möglichkeit haben, Werbung abzubestellen – leider nicht in Gänze, sondern jeweils nur gegeüber dem jeweiligen Zusender der entsprechenden Werbe-E-Mail.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist hiergegen zunächst nichts einzuwenden – die Regelungen entsprechen mehr oder weniger dem allgemeinen Standard. Positiv fällt auf, dass Flipboard zumindest die Datenweitergabe an Dritte nicht in Erwägung zieht – wenngleich Flipboard diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Die „Flut“ an zu erwartenden Werbe-E-Mails dürfte sich daher in Grenzen halten.

An dieser Stelle erkennen Sie vielleicht auch, wie wichtig es ist, eine gesonderte E-Mail-Adresse zu verwenden und nicht Ihre Standard-E-Mail-Adresse. Dies hat nämlich den besonderen Vorteil, dass Sie Werbung schlicht nicht aussortieren müssen, sondern ganz allgemein sämtlichen Posteingang auf diese gesonderte E-Mail-Adresse in einem Rutsch wegschmeißen können und nicht mühsam aus den bedeutenden E-Mails aussortieren müssen. In der Regel lassen die E-Mail-Dienste sich auch so einstellen, dass der Posteingang nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht wird. Damit sollten Sie völlig unbelästigt von Werbe-E-Mails bleiben.

Fazit:

Gehen Sie sensibilisiert und verantwortungsvoll mit Ihren Daten um. Datenschutz wird wesentlich von Ihrem eigenen Verhalten mitbestimmt. Je weniger Gelegenheiten Sie anderen bieten, desto weniger kann es zu Mißbrauchsfällen kommen. Gesetze können Sie nur beschränkt schützen. Und dann auch im Wesentlichen nur vor den Folgen eines Datenmißbrauchs. Doch vor dem Ärger, den Sie bis dahin haben, und den Belästigungen, die Sie bis dahin erfahren müssen, können Sich sich nur selbst schützen.

Flipboard bietet in der neuen  Version 2.0 tatsächlich eine sehr spannende Funktionalität an, sein eigenes Onlinemagazin zu erstellen, das man auch als eine Art Kundenzeitschrift vermarkten könnte.

Haben Sie viel Spaß mit der neuen Version von Flipboard! Und mit der Beachtung der vorgestellten Tipps und Hinweise sollten Sie die neuen Funktionalitäten auch unbeschwert genießen können.

Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

1 Kommentar

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  • flipboard anmeldung nicht möglich, ich habe kein Facebook!!!

    Wolfgang Petrich 10 Jahren ago Reply


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