„Wie formuliere ich einen Widerspruch?“

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MO schreibende FrauMehr Selbstbestimmung – mehr persönliche Freiheit!

Sie wollen wieder etwas mehr Selbstbestimmung über Ihre persönlichen Daten? Schreiben Sie die Firmen und Unternehmen an, die Ihre Daten für andere Zwecke verwenden als für die direkte Leistungserbringung! Widersprechen Sie die anderweitige Verarbeitung Ihrer Daten! Es ist Ihr gutes Recht!

Nutzung meiner Daten außerhalb des unmittelbaren Vertragszwecks

Viele Unternehmen haben ein großes Interesse daran, die Daten, die diese von Ihnen haben, auch anderweitig zu nutzen, nämlich zum Bsp. für Marktanalysen, Marketingmaßnahmen, Produkt- oder Serviceoptimierung und Weitergabe an Partnerunternehmen, die Produkte oder Serviceleistungen anbieten, die Ihnen gefallen könnten. Im Prinzip zunächst keine vermeintlich unredlichen Ziele. Und wahrscheinlich haben Sie auch deshalb hierzu Ihr Einverständnis auf dem einen oder anderen Weg erklärt.

Aber was macht man, wenn es einem dann irgendwann zu lästig wird, ständig zur Teilnahme an Kundenbefragungen aufgefordert zu werden, oder regelmäßig Werbung von anderen Unternehmen zugesandt zu bekommen?

Widersprechen Sie!

Sie haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das heißt: Sie allein haben grundsätzlich das Recht, wer welche Daten von Ihnen zu welchem Zweck verarbeiten darf.

„Wie widerspreche ich der weitergehenden Nutzung?“

Setzen Sie ein Schriftstück auf und adressieren Sie es an das Unternehmen, dem Sie eine solche Einverständniserklärung erteilt haben. Nehmen Sie am besten den Datenschutzbeauftragten ins Adressantenfeld auf. Kennen Sie ihn nicht persönlich, oder sind Sie sich nicht sicher, ob ein solcher überhaupt existiert, so schreiben Sie:

„An den Datenschutzbeauftragten“

Bitten Sie zunächst um Auskunft über das, was dieses Unternehmen von Ihnen hat:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Auskunft über sämtliche Daten, die Sie – bzw. Ihr Unternehmen – über mich gespeichert haben.“

Sie haben einen Auskunftsanspruch.

Es gibt Unternehmen, die haben eigene Prozesse für das Auskunftsbegehren ihrer Kunden entwickelt. Hier reicht ein solcher Satz in einem Schreiben nicht aus. Wie Sie z.B. Ihren Auskunftsanspruch bei Facebook umsetzen können, erfahren Sie auf der Seite von Max Schrems.

Im nächsten Abschnitt Ihres Widerspruchschreibens kommt der eigentliche Widerspruch:

„Gleichzeitig widerspreche ich der Nutzung meiner Daten für sämtliche Zwecke, die nicht im direkten Zusammenhang mit der primären Leistungserbringung stehen (insb. Marktforschungs- und Marketingzwecke).“

Vergessen Sie nicht, auch der Weitergabe konkret zu widersprechen. Dieser Widerspruch zur Weitergabe kann sich natürlich nur auf die Zukunft beziehen. Sind in der Vergangenheit, also vor Ihrem Widerspruch, Ihre Daten anderweitig vergeben oder verkauft worden, so bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als dem Unternehmen, dass nun ebenfalls Ihre Daten hat, eine irgendwie geartete Verarbeitung zu untersagen.

„Ebenso widerspreche ich jeder zukünftigen Weitergabe meiner Daten an Dritte. Dritter ist hierbei jedes Unternehmen, das nicht [das betroffene Unternehmen] ist, auch wenn es konzernrechtlich oder sonstwie mit [dem betroffenen Unternehmen] verbunden ist.“

Eine beliebte Praxis ist es, Tochterunternehmen nicht als „Dritte“ im juristischen Sinne zu betrachten. Das ist natürlich falsch. Dennoch sollten Sie in Ihrem Schreiben klar machen, dass auch Sie kein Unterschied machen, ob das Drittunternehmen ein Tochterunternehmen oder eine sonstige gesellschaftsrechtliche Beteiligung darstellt. Berühmt an dieser Stelle ist die Beteiligung des ehem. Arcandor-Konzerns (Karstadt-Quelle) an dem Reiseunternehmen Thomas Cook.

Machen Sie deutlich, ab wann der Widerspruch gelten soll!

„Der Widerspruch gilt ab sofort.“

In der Praxis genügt ein einfaches Schreiben per Post. Sie können die Zustellung auch sicherstellen, in dem Sie Ihr Schreiben an das Unternehmen faxen. In der Regel genügt auch eine einfache E-Mail, sofern deutlich wird, wer der Absender ist.

Machen Sie mit! Schränken Sie die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch andere Unternehmen ein! Schreiben Sie mir Ihre Erfahrungen, die Sie mit Ihren Widersprüchen gemacht haben. Und schauen Sie vielleicht mein Fallbeispiel mit der Telekom an, bei dem ich meine Schritte gegen illegal zugesandte Werbe-E-Mails der Deutschen Telekom dokumentiert habe.

 

Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

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